Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen

Der Bundesrat hat am
18.10.2024 dem
„Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie
der Verwaltung von Bürokratie“ zugestimmt. Das Gesetz wurde am 29.10.2024 im
Bundesgesetzblatt verkündet.

Ziel des Gesetzes ist es, Abläufe
und Regeln zu vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere Selbständigen,
Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu
verschaffen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die Bundesregierung, auf die
das Gesetz zurückgeht, erwartet finanzielle Entlastungen in Höhe von 944
Millionen Euro pro Jahr.

Zu den
beschlossenen Maßnahmen gehören u.a.:

  • kürzere Aufbewahrungsfristen
    für Buchungsbelege – diese müssen nur noch acht statt bisher zehn Jahre
    aufbewahrt werden,

  • eine zentrale
    Vollmachtsdatenbank für Steuerberater, so dass Arbeitgeber ihren Steuerberatern
    nicht mehr schriftliche Vollmachten für die jeweiligen
    Sozialversicherungsträger ausstellen müssen,

  • keine Hotelmeldepflicht mehr
    für deutsche Staatsangehörige,

  • mehr digitale Rechtsgeschäfte
    per E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht ohne das Erfordernis einer
    eigenhändigen Unterschrift,

  • digitale Arbeitsverträge, so
    dass Arbeitgeber auch per E-Mail über die wesentlichen Vertragsbedingungen
    informieren können – dies hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom
    26. April 2024
    zum ursprünglichen Regierungsentwurf gefordert,

  • Erleichterungen bei
    Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen, indem zukünftig die Unterlagen
    online zur Verfügung gestellt werden können sowie

  • digitale
    Steuerbescheide.

Hinweis: Das Gesetz tritt zu einem
großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Quelle: BundesratKOMPAKT,
Meldung v. 18.10.2024, BGBl. 2024 I Nr. 323; NWB