Einführung und Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer steht bevor

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Gesetzesentwurf
zur Einführung und Zuteilung der sog. Wirtschafts-Identifikationsnummer
vorgelegt. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer soll am 30.9.2024 eingeführt
werden, und die Zuteilung soll ab dem 1.11.2024 erfolgen.

Hintergrund: Neben der
Steuer-Identifikationsnummer, die jeder Steuerpflichtige bereits erhalten hat,
sollen alle Unternehmer auch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten,
die die bisherige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ablösen soll. Die
Wirtschafts-Identifikationsnummer ist zwar bereits vor geraumer Zeit vom
Gesetzgeber eingeführt worden, der genaue Zeitpunkt der Einführung sollte aber
vom BMF festgelegt werden und wurde immer wieder verschoben.

Wesentlicher Inhalt des Entwurfs:

  • Die Wirtschafts-Identifikationsnummer soll zum 30.9.2024
    eingeführt werden. Die Zuteilung wird voraussichtlich ab dem 1.11.2024
    erfolgen.

  • Unternehmer, denen bis zum 30.9.2024 eine
    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist, erfahren im Wege einer
    öffentlichen Bekanntmachung durch das Bundeszentralamt für Steuern, dass ihre
    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ab einem bestimmten Stichtag auch als
    Wirtschafts-Identifikationsnummer gilt.

    Hinweis: Dieser Stichtag
    könnte der 1.11.2024 sein.

  • Unternehmer, die bis zum 30.9.2024 noch keine
    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten haben, aber durch einen
    Bevollmächtigten vertreten werden, erhalten eine elektronische Mitteilung über
    die Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer, wenn sie oder ihr
    Bevollmächtigter über ein Benutzerkonto bei der ELSTER-Plattform der
    Finanzverwaltung verfügen.

Hinweis: In verschiedenen
Gesetzen wird die Angabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer verlangt, sobald
sie zugeteilt worden ist. So muss etwa künftig bei der Grunderwerbsteuer die
Wirtschafts-Identifikationsnummer angegeben werden, wenn ein Unternehmer an
einem grunderwerbsteuerbaren Vorgang beteiligt ist. Auch umsatzsteuerlich wird
die Wirtschafts-Identifikationsnummer die bisherige
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ablösen.

Aktuell liegt nur der Entwurf des BMF vor. Nachdem jahrelang nichts
geschehen ist, scheint es nun mit der Einführung und Zuteilung der
Wirtschafts-Identifikationsnummer loszugehen, auch wenn der Zeitpunkt
angesichts des Entwurfscharakters noch nicht sicher ist.

Quelle: Entwurf des BMF zur
Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung (WIdV) vom 25.6.2024;
NWB