Die Bundesregierung hat am
24.7.2024 den
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung
des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG)
beschlossen. Ursprünglich wurde das Gesetz vom Bundesfinanzministerium als sog.
JStG 2024 II in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und u.a. um Maßnahmen
des sog. Wachstumspakets ergänzt.
Inhaltlich
hervorzuheben sind folgende steuerliche Regelungen bzw.
Regelungsbereiche:
Anpassungen des
Einkommensteuertarifs:
-
Anhebung des in den
Einkommensteuertarif integrierten
Grundfreibetrags um 300 € auf 12.084
€ im Jahr 2025 und ab 2026 um 252 € auf 12.336
€ -
Anhebung des steuerlichen
Kinderfreibetrags für den VZ 2025 um 60
€ auf 6.672 € und ab dem VZ 2026 um 156 € auf 6.828
€ -
Anpassung der übrigen
Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die
VZ 2025 und ab 2026 (mit Ausnahme des Eckwerts der sog.
„Reichensteuer“) -
Anhebung der
Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für
die VZ 2025 und ab 2026
Aufträge aus dem
Koalitionsvertrag:
-
Überführung der
Steuerklassen III und V in das
Faktorverfahren -
Anpassungen bei den Regelungen
zur Gemeinnützigkeit -
Mitteilungspflicht über innerstaatliche
Steuergestaltungen
Maßnahmen des
Wachstumspakets:
-
Reform der
Sammelabschreibungen durch Einstieg in die
Gruppen- bzw. Pool-Abschreibung (Anhebung auf 5.000
€) -
Fortführung der
degressiven Abschreibung für im Zeitraum
2025 bis 2028 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens (§ 7
Abs. 2 EStG) und Wiederanhebung auf das Zweieinhalbfache
des bei der linearen Abschreibung in
Betracht kommenden Prozentsatzes, höchstens 25 Prozent -
Ausweitung der steuerlichen
Forschungsförderung
Weitere
Maßnahmen:
-
Anhebung des
Kindergeldes ab Januar 2025 von 250 €
auf 255 € monatlich sowie Anhebung des Kindergeldes ab Januar 2026 auf
259 € monatlich -
Erhöhung des
Sofortzuschlages im
SGB II,
SGB XII,
SGB XIV,
AsylbLG und
BKGG ab Januar 2025 von 20 € auf 25 €
monatlich -
Steuerbefreiung der
Stiftung Generationenkapital -
Digitalisierung der
Sterbefallanzeigen -
Anpassungen aufgrund der
Rechtsprechung des EuGH zur Gewährung von
Kindergeld und von Freibeträgen für Kinder an
Unionsbürger
Hinweis: Ebenfalls am
24.7.2024 hat die
Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen
Freistellung des Existenzminimums 2024 beschlossen, mit dem
die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der
Einkommensteuerpflichtigen für das Jahr 2024 sichergestellt werden soll. Beide
Vorhaben müssen noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Quelle: Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des
Einkommensteuertarifs; NWB