Entwurf eines „Zweiten Jahressteuergesetzes 2024“

Das Bundesfinanzministerium (BMF)
hat am 10.7.2024
den Entwurf eines „Zweiten Jahressteuergesetzes 2024“ an diverse Verbände zur
Stellungnahme übersandt. Geplant ist u.a. die Überführung der Steuerklassen III
und V in das sog. Faktorverfahren.

Danach sind u.a.
folgende Maßnahmen geplant:

Anpassungen des
Einkommensteuertarifs

  • Anhebung des in den
    Einkommensteuertarifs integrierten Grundfreibetrags um 300 € auf 12 084
    € im Jahr 2025 und ab 2026 Anhebung um 252 € auf 12 336

  • Anhebung des steuerlichen
    Kinderfreibetrags für den Veranlagungszeitraum 2025 um 60 € auf 6 672
    € und ab dem Veranlagungszeitraum 2026 Anhebung um 156 € auf 6
    828 €

  • Anpassung der übrigen Eckwerte
    des Einkommensteuertarifs für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026 (mit
    Ausnahme des Eckwerts der sog.
    „Reichensteuer“)

  • Anhebung der Freigrenzen beim
    Solidaritätszuschlag für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab
    2026

Umsetzung von
Aufträgen aus dem Koalitionsvertrag

  • Überführung der Steuerklassen
    III und V in das Faktorverfahren

  • Anpassungen bei den Regelungen
    zur Gemeinnützigkeit

  • Mitteilungspflicht über
    innerstaatliche Steuergestaltungen

Weitere
Maßnahmen

  • Anhebung des Kindergeldes ab
    Januar 2025 von 250 € auf 255 € monatlich

  • Steuerbefreiung der Stiftung
    Generationenkapital

  • Digitalisierung der
    Sterbefallanzeigen

Hinweis: Das Gesetz muss
noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Quelle: Referentenentwurf für ein
Zweites Jahressteuergesetz 2024 – JStG 2024 II, Stand:
10.7.2024, 10:56
Uhr, veröffentlicht auf der
Homepage des
BMF
; NWB