Das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales (BMAS) hat am
11.7.2024 die
Ressort- und Verbändebeteiligung zur Bestimmung der Künstlersozialabgabe für
das Jahr 2025 eingeleitet. Danach soll der Abgabesatz zur
Künstlersozialversicherung unverändert 5,0 Prozent betragen.
Hintergrund: Über die
Künstlersozialversicherung werden derzeit mehr als 190.000 selbständige
Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen
Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbständigen Künstler
und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte
ihrer Sozialversicherungsbeiträge.
Die andere Beitragshälfte wird
durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der
Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen
verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der
Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr durch das BMAS
im Einvernehmen mit dem BMF bestimmt und beträgt derzeit 5,0 Prozent.
Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler
und Publizisten gezahlten Entgelte.
Hinweis: Weitere
Informationen zur Künstlersozialversicherung sind auf der
Homepage des
BMAS veröffentlicht.
Quelle: BMAS online,
Meldung v. 11.7.2024; NWB