Derzeit versenden Betrüger E-Mails
im Namen der Generaldirektion für Finanzen. Hierauf weist das Thüringer
Finanzministerium hin.
Im Text der E-Mail wird durch das
mutmaßliche Hauptamt der deutschen Finanzverwaltung darum gebeten, im Anschluss
an eine Steuerprüfung das im Anhang beigefügte Dokument zu lesen. Das falsche
Schreiben enthält das Logo des Bundesministeriums der Finanzen. Die Betrüger
behaupten, dass gegen die Empfängerinnen und Empfänger der E-Mails mehrere
Anzeigen wegen Steuerbetrugs vorliegen. Das Schreiben enthält außerdem
folgenden Wortlaut: „Sie haben diese Steuerhinterziehung gemäß den
Bestimmungen der Artikel 156 bis 168 der Allgemeinen Steuerordnung tatsächlich
begangen.“ Die Betrüger verlangen die Überweisung eines Geldbetrags und
drohen bei Nichtzahlung mit der Pfändung des Vermögens und der strafrechtlichen
Verfolgung.
Die Finanzverwaltung warnt
ausdrücklich davor, diesen Anweisungen zu folgen. Das der E-Mail beigefügte
Dokument ist keinesfalls herunterzuladen oder gar zu öffnen. Es gibt in der
Bundesrepublik Deutschland begrifflich weder eine Generaldirektion Finanzen,
noch eine Allgemeine Steuerordnung. Das der E-Mail beigefügte Schreiben ist
unterzeichnet von dem Leiter des Bundesfinanzinspektionsdienstes. Auch dieses
Amt existiert in der Bundesrepublik nicht.
Zudem ist zu beachten, dass
Zahlungsaufforderungen durch das Finanzamt in jedem Fall schriftlich,
ausschließlich per Post oder über das persönliche ELSTER-Benutzerkonto an
Steuerpflichtige versandt werden, niemals per E-Mail, SMS oder WhatsApp.
Hinweis: Betrüger nutzen oft
mehrere Wege, um an die Daten von Bürgerinnen und Bürger zu gelangen.
Betroffene sollen sich in solchen Fällen an die örtliche Polizeidienststelle
wenden.
Quelle: Thüringer
Finanzministerium,
Pressemitteilung v.
10.8.2023; NWB