Vorsicht Falle: Warnung vor Fake-Kanzleien

Die Bundesrechtsanwaltskammer
(BRAK) warnt erneut vor Betrugsversuchen vermeintlicher Kanzleien. Diese treten
unter den Namen „Alex und Partner“ und „2F Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ auf,
missbrauchen die Identitäten tatsächlich existierender Rechtsanwälte und bieten
vermeintliche Insolvenzware zum Verkauf an.

Hierzu führt die
BRAK weiter aus:

  • Die BRAK warnt vor der
    vermeintlichen Kanzlei „Alex und Partner„.
    Diese wirbt unter der URL kanzlei-alex.de und
    bietet nach der bereits aus anderen Fällen
    bekannten Masche zum Schein Insolvenzgüter zum Verkauf
    an
    . Dabei nutzt sie teilweise die Identität des tatsächlich
    existierenden und in München zugelassenen Kollegen Olaf Alex aus und verwendet
    einen gefälschten Beschluss des Amtsgerichts München.

  • Neben dem Namen des betroffenen
    Kollegen wird im Impressum der Website auch dessen tatsächliche
    Kanzlei-Anschrift angegeben. Die übrigen biografischen Angaben und
    Telekommunikationsdaten stimmen indes nicht mit denen des Kollegen
    überein.

  • Ein Abgleich mit den im
    Bundesweites Amtliches
    Anwaltsverzeichnis (BRAV)
    hinterlegten Daten und
    insbesondere eine Rückfrage über die dort angegebene Kommunikationsdaten bzw.
    über das beA ermöglichen etwaig Betroffenen, betrügerische Angebote zu
    erkennen. Da der Kollege gegenwärtig keine eigene öffentliche Website betreibt,
    wird ferner jede vermeintlich auf ihn lautende Website oder mit einer solchen
    in Zusammenhang stehende E-Mail-Korrespondenz als betrügerisch einzuordnen
    sein.

  • Auch die vermeintliche Kanzlei
    2F Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ verfährt
    nach dem Insolvenz-Schema. Sie wirbt unter
    der URL www.2f-kanzlei.com. Als „Partner“ bzw.
    Vertreter weist sie fälschlicherweise den in München zugelassenen Kollegen
    Fritz Johannes Roth aus. Sie missbraucht im Impressum ferner dessen
    tatsächliche Kanzlei-Anschrift. Auch diese Kanzlei verwendet in ihren
    Angebotsschreiben einen gefälschten Insolvenzbeschluss des Amtsgerichts
    München.

  • Ein Abgleich mit den im BRAV
    hinterlegten Kommunikationsdaten des echten Kollegen sowie eine Nachfrage auf
    einem dort angegebenen Kanal bzw. über das beA ermöglichen in diesem Fall die
    Unterscheidung.

Hinweise:

In jüngster Zeit sind wiederholt
Fälle bekannt geworden, in denen vermeintliche Kanzleien mit ähnlichen Maschen
und zum Teil ebenfalls unter Missbrauch der Identitäten tatsächlich
existierender Rechtsanwälte auftraten. Potenziell Betroffenen rät die BRAK zur
Wachsamkeit. Sie sollten alle Kommunikationsdaten der
vorgeblichen Kanzlei im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis sorgfältig
prüfen
, insbesondere Telefonnummern und soweit angegeben auch
E-Mail-Adressen. Soweit möglich, sollte nur über das besondere elektronische
Anwaltspostfachs (beA) als sicheres Kommunikationsmittel kommuniziert
werden.

Quelle: BRAK,
Nachrichten aus Berlin |
Ausgabe 24/2024
; NWB